Inhalt
Wenn Sie beabsichtigen, die Überprüfung zum Heilpraktiker oder Heilpraktiker-Psychotherapie abzulegen, finden Sie hier Informationen zur Heilpraktikerüberprüfung gem. § 1 des Heilpraktikergesetzes
Zuständige Behörde: Kreis Nordfriesland 50 Gesundheitsamt
Verfahren zur Erlangung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 25 Jahre alt sein müssen, um an der Kenntnisüberprüfung teilnehmen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Zu sehr speziellen Abschlüssen sind nicht immer Kurse in der Region aktuell im Angebot.
Rechercheziele | Ratgeber |
• Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16, 30 Kurse zum Abschluss) | i |
Rechercheziele | Ratgeber |
• Heilpraktiker/in für Psychotherapie ('Kleine/r Heilpraktiker/in' - HeilprG vom 23.12.16, 21 Kurse zum Abschluss) | i |