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- Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein kann seit dem 1. November 2022 in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.

Der Fokus des Weiterbildungsbonus liegt auf der Förderung von Erwerbstätigen, d. h. Erwerbstätige als Selbstständige und Auszubildende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Es können mehrere Weiterbildungen pro Person und Kalenderjahr gefördert werden.

Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die

  • ein begleitendes Coaching bzw. Training beinhalten;
  • dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
  • dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;
  • dem Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises dienen.

Der Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises ist förderfähig.

Die Weiterbildung muss bei einem/ einer Weiterbildungsträger/-in stattfinden, der/die nach DIN ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.

Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme wird als Pauschalsatz in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt, maximal jedoch 5.000 Euro pro Weiterbildung.
Der/ die Arbeitgeber/-in muss sich mit mindestens 40 Prozent an den förderfähigen Gesamtkosten beteiligen und trägt zudem die Differenz zwischen den tatsächlichen Seminarkosten und dem maximalen Förderbetrag von 5.000 Euro.
Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Schleswig-Holstein kofinanziert.

Der Weiterbildungsbonus muss spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt werden. Die Anträge können online über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein files/sh/sh-link.gif oder in Papierform eingereicht werden.

Der/ die Arbeitgeber/-in muss seinen Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Möchte der/ die Förderempfänger/-in an einer Weiterbildung außerhalb Schleswig-Holsteins teilnehmen, muss im Antrag dargelegt werden, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildung angeboten wird.

Weiterführende Informationen:

Kontakt zur Investitionsbank Schleswig-Holstein:

  • Telefon: 0431 9905-2222
  • E-Mail: foerderprogramme[at]ib-sh.de

Quelle und weitere Informationen: www.­ib-sh.­de files/sh/sh-link.gif


Information: erstellt am 03.11.09, zuletzt geändert am 09.02.26

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