Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Beitrag zum Lebensunterhalt wird als Vollzuschuss gewährt.
Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen sind in der Regel förderungsfähig, wenn diese
Zusätzlich muss der Teilnehmer oder die Teilnehmerin über die für die Prüfungszulassung erforderliche Vorqualifikation verfügen.
Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie neben diesen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
Fristen für die Antragsstellung
Die am 01. August 2020 in Kraft getretene, vierte Novellierung des AFBG beinhaltet zahlreiche Verbesserungen. So werden zum einen die Fördermöglichkeiten erweitert, zum anderen finanzielle Hürden abgebaut, indem u.a. der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag von 40 auf 50 Prozent erhöht und der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen als Vollzuschuss gewährt wird. Auch Alleinerziehende erhalten mehr Unterstützung.
Alle Konditionen finden Sie auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein.