Inhalt
Warum beschl. Grundqualifikation?
Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer die nach dem 09.09.2009 die Fahrerlaubnis der Klassen C1,C1E,C,und CE erworben haben und die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung beinhaltet alle Themen laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV Anlage 1 (Liste der Kenntnisbereiche) und wird mit einer Ausbildungsbescheinigung dokumentiert.
Prüfung
Die Qualifikation zum Kraftfahrer im gewerblichen Güter- bzw. Personenkraftverkehr wird durch eine Prüfung vor der IHK erworben.
Ohne diese Qualifikation dürfen gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der FS-Klassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE vom Fahrer nicht durchgeführt und vom Unternehmer nicht angeordnet werden.
Dauer der Ausbildung
5 Wochen, danach Prüfung durch die IHK Lübeck
Maßnahme Nummer 111/19/2014 Modul 12