Inhalt
Im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung werden drei Gruppen von Spezialkursen angeboten. Laut § 13 der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung – DeuFöV) gibt es Spezialkurse zur Erreichung des Sprachniveaus A2. Analog zu den Basiskursen schließen auch die Spezialkurse zur Erreichung des Sprachniveaus A2 mit einer Zertifikatsprüfung nach dem GER ab. Das Sprachniveau A2 nach dem GER bildet die zweite Stufe der elementaren Sprachverwendung. Es bildet die Basis für den aufbauenden Spezialkurs B1 der berufsbezogenen Deutschsprachförderung und kann – unter Umständen – in niederschwelligen Beschäftigungssektoren den Einstieg in das Berufsleben eröffnen.
Zulassungsvoraussetzungen:
Teilnehmende am Spezialkurs A2 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen Alter, die…
- beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes inklusive der 300 UE Wiederholung das Sprachniveau A2 nicht erreicht haben.
- zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau A2 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest ein Sprachniveau unterhalb von A2 nachweist.
Inhalte:
- Kommunikation am Arbeitsplatz
- Lernen am Arbeitsplatz
- Aus- und Fortbildung
- Umgang mit Medien
- Arbeitssuche
- Bewerbung
- Lesen und Verstehen von Stellenanzeigen
Der Spezialkurs A2 endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER das Können und die Zuordnung zu der Niveaustufe A2 bestätigt. Es kommen hierbei ausschließlich Prüfungen zum Einsatz, die alle vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) abbilden und die durch von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institutionen angeboten werden (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF).
Bei Nichterreichung des Kursziels und ordnungsgemäßer Unterrichts- und Prüfungsteilnahme kann die Prüfung zum Nachweis des A2-Niveaus wiederholt werden. Der Kurs kann auf Antrag der oder des Teilnehmenden bei der die Teilnahmeberechtigung erteilenden Stelle einmal wiederholt werden, wenn ohne die erneute Teilnahme an einem Spezialkurs A2 das Bestehen der Prüfung nicht zu erwarten ist.