Eine schulische Berufsausbildung oder andere Formen schulischer Bildung (siehe unten) können nach BAföG gefördert werden. Die Ausbildung muss aber förderungsfähig nach BAföG sein, wie an staatlichen Schulen - im Zweifel bei der Schule nachfragen.
Ausbildungsförderung nach BAföG wird geleistet für den Besuch von
Schülerinnen und Schüler, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie notwendigerweise auswärts untergebracht sind.
Die Anträge sind zu richten an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt bzw. der Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Genauere Hinweise
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