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Aktivierungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt Arbeitsuchende unter bestimmten individuellen Voraussetzungen, sich eigenständig eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme zu suchen - analog zum Bildungsgutschein.
Meist handelt es sich hierbei um Coaching-Angebote.

Im Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) ist zur Arbeitsförderung im § 45 "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" für Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose eine Förderung für folgende Bereiche benannt:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme



Die Angebote sind nicht frei zugänglich, sondern nur nach festgestelltem Bedarf durch die Vermittlungs-, Beratungs- oder Integrationsfachkräfte der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Kurse zum Aktivierungsgutschein

RecherchezieleRatgeber
Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe, 674 Kurse zur Förderung)  i 
 •  AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (90 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit (9 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (8 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, 89 Kurse zum sonstigen Merkmal)  i 
 •  AVGS-Gruppenmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, 3 Kurse zum sonstigen Merkmal)  i 
 •  50+ Individualcoaching nach SGB III (Aktivierungsgutschein, 5 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Z.Z. leider keine Angebote zum sonstigen Merkmal: Maßnahme nach § 16e/i/k
Cached, Erstellt 2025-02-09 19:14:56 in 0,039 s

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Information: erstellt am 13.08.12, zuletzt geändert am 22.06.21

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