Bildungsurlaub? Na klar!
Bis zu fünf Tage pro Jahr für Weiterbildung, frische Ideen und persönliches Wachstum – in nur 5 Schritten zum Bildungsurlaub.

In Schleswig-Holstein haben Sie jedes Jahr Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung für Ihre persönliche Weiterbildung – gesetzlich garantiert. Das bedeutet: volle Lohnfortzahlung, während Sie Neues lernen und sich beruflich oder persönlich weiterentwickeln.
Ob Sprachen, Rhetorik, Digitalisierung, politische Bildung, Gesundheit oder mehr – das Kursangebot ist vielfältig. Wir zeigen Ihnen in fünf einfachen Schritten, wie Sie Ihren Bildungsurlaub beantragen und optimal nutzen können.

Bildungsurlaub steht grundsätzlich allen Arbeitnehmer*innen zu, die seit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb in Schleswig-Holstein beschäftigt sind. Auch Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch.

In unserem Bildungsurlaubsportal finden Sie zahlreiche anerkannte Bildungsurlaube in Schleswig-Holstein. Ob Sprachkurs, politische Bildung oder berufliche Weiterbildung – das Angebot ist vielfältig. Alle in Schleswig-Holstein anerkannten Träger – auch mit Kursorten in ganz Deutschland und im Ausland – finden Sie in der Anerkennungsdatenbank.

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgebenden. Viele Anbietende stellen direkt ein passendes Formular oder die Anerkennungsbescheinigung zur Verfügung – einfach dem Antrag beilegen.

Nach Genehmigung steht Ihrem Bildungsurlaub nichts mehr im Weg. Sie nehmen am Kurs teil und erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung – wichtig für Ihre Unterlagen.

Ob zur beruflichen Qualifizierung, zur Erweiterung Ihrer digitalen Kompetenzen oder für Ihre persönliche Entwicklung: Bildungsurlaub ist eine Investition in Ihre Zukunft – und wird in vielen Fällen finanziell unterstützt. Informieren Sie sich auch über Fördermöglichkeiten wie den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein, Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder Aufstiegs-BAföG. Viele dieser Programme lassen sich mit Bildungsurlaub kombinieren – das kann Ihre Kosten deutlich reduzieren.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihren Bildungsurlaub nicht im laufenden Jahr nutzen, müssen Sie dies bis zum 30. September des Jahres schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, um den Anspruch auf das Folgejahr zu übertragen.
Bis zu fünf Tage pro Jahr für Weiterbildung, frische Ideen und persönliches Wachstum – in nur 5 Schritten zum Bildungsurlaub.
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