Fachkräfte in SH: Jetzt zählt’s
Vom 1. Arbeitstag bis zur Meisterprüfung: Das Land SH begleitet Fachkräfte, damit Jobs besetzt und Chancen genutzt werden.
Wer im Ausland eine Ausbildung im Pflege- oder Gesundheitsbereich abgeschlossen hat und in Schleswig-Holstein in seinem Beruf arbeiten möchte, benötigt eine offizielle Anerkennung der Qualifikation. Zuständig für dieses Verfahren ist das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).
Das SHIBB ist die zentrale Anerkennungsstelle für viele Gesundheitsberufe, darunter:
Kontakt:
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-0
E-Mail: gesundheitsberufe@shibb.landsh.de
Webseite: www.schleswig-holstein.de/shibb

Reichen Sie Ihren Antrag direkt beim SHIBB ein. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Das SHIBB prüft, ob Ihre ausländische Qualifikation mit der entsprechenden deutschen Ausbildung vergleichbar ist. Bewertet werden unter anderem:

Sie erhalten einen offiziellen Bescheid mit einem der folgenden Ergebnisse:
Die DRK Akademie Schleswig-Holstein bietet spezielle Programme zur Vorbereitung auf die Anerkennungsprüfung an. Diese beinhalten:
Die Teilnahme kann durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden.
Weitere Informationen: www.drk-akademie-sh.de
Die Kosten für das Anerkennungsverfahren variieren je nach Beruf und Aufwand. In der Regel betragen sie:
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, zum Beispiel für:
Für persönliche Beratung oder Rückfragen wenden Sie sich direkt an das SHIBB:
• Telefon: 0431 988-0
• E-Mail: gesundheitsberufe@shibb.landsh.de
• Webseite: www.schleswig-holstein.de/shibb