Über den Anbieter
Die Fachschule für Technik bildet aus zum Staatlich geprüften Techniker für Elektrotechnik, Maschinentechnik und Bautechnik. Die Elektrotechnik gliedert sich in die Fachrichtungen Energietechnik und Prozessautomatisierung, Informations- und Kommunikationstechnik.
Die Fachschule für Technik in Lübeck bietet einen Aufbaukurs zum Staatlich geprüften Betriebswirt an.
Schwerpunkte: Elektro- , Bau- und Maschinentechnik
Durch höhere und zukunftsorientierte Qualifizierung:
- Sicherung des Arbeitsplatzes
- anspruchsvolle Tätigkeit in neuen Aufgabengebieten
- sicheres Auftreten und besseres Durchsetzungsvermögen
- bessere Verdienstmöglichkeiten
Welche Qualifikationen/Abschlüsse bieten wir?
- Staatlich geprüft. Techniker/in
- Ausbildereignungsprüfung (in der Vollzeitform)
- Realschulabschluss
- Fachhochschulreife
- Refa-Teilqualifikation
- Staatlich geprüfter Betriebswirt/in
Wir qualifizieren durch:
- Vermittlung von naturwissenschaftlich-technischen Grundlagen und Kommunikationstechniken
- Förderung betriebswirtschaftlichen Denkens
- Teamarbeit in modernen Laboren und Werkstätten
- aktuelle Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft
Welche Organisationsformen bieten wir?
- Vollzeitform für Elektrotechnik und Maschinentechnik: Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt (30 Wochenstunden). Die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre. (nicht für Bautechnik)
- Teilzeit für alle Fachrichtungen: Der Unterricht findet an 2 Abenden (Di., Do.) in der Woche (18.00 – 21.15 Uhr) u. am Samstag (7.15 – 13.00 Uhr) statt. Die Ausbildungszeit beträgt 4 Jahre.
- Es gilt die Ferienordnung für Schleswig-Holstein
Welche Kosten entstehen den Teilnehmern?
- Schülerbeitrag: einmalig 40 € (§33 Schulgesetz)
- Lernmittel: Lernmittelfreiheit (übrige Kosten ca. 600,- Euro)
- Prüfungsgebühren: keine, außer für die Ausbildereignungsprüfung
- Finanzielle Förderung durch Schüler-BAföG oder Meister/Techniker-BAföG
Welches sind die Aufnahmevoraussetzungen?
Fachschule für Technik (Vollzeit)
- Den Abschluss in einem anerkannten für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf (Facharbeiter- Gesellenbrief).
- Eine dem Ausbildungsberuf entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (Bescheinigung vom Arbeitgeber).
- Abschluss der Berufsschule, soweit für die Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand (Berufsschulzeugnis).
oder
- Einen Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand (Berufsschulzeugnis).
- Eine der Fachrichtung entsprechende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren (Bescheinigung vom Arbeitgeber). Außerdem kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
Fachschule für Technik (Teilzeit)
- Den Abschluss in einem anerkannten für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf (Facharbeiter- Gesellenbrief).
- Eine dem Ausbildungsberuf entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr(Bescheinigung vom Arbeitgeber).
- Abschluss der Berufsschule, soweit für die Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand (Berufsschulzeugnis).
oder
- Einen Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand (Berufsschulzeugnis).
- Eine der Fachrichtung entsprechende einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren, durch eine entsprechende Berufstätigkeit.
- Während der Fachschulausbildung können 2 Jahre anerkannt werden (Bescheinigung vom Arbeitgeber). Außerdem kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
Teilnahmebedingungen/AGB
Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.