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Seit dem 1. März 2020 erleichtert das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) den Zugang von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zum deutschen Arbeitsmarkt.
Aufgrund des Fachkräftemangels wurde es 2023 umfassend überarbeitet und zwischen November 2023 und Juni 2024 schrittweise reformiert.
Das FEG richtet sich an verschiedene Zielgruppen:
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