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Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Informationen für ausländische Fachkräfte und Unternehmen

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert

Seit dem 1. März 2020 erleichtert das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) den Zugang von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zum deutschen Arbeitsmarkt.
Aufgrund des Fachkräftemangels wurde es 2023 umfassend überarbeitet und zwischen November 2023 und Juni 2024 schrittweise reformiert.


Wer kann von den neuen Regelungen profitieren?


Das FEG richtet sich an verschiedene Zielgruppen:

  • Hochschulabsolvent*innen, die ihre Karriere in Deutschland starten möchten
  • Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung
  • IT-Fachkräfte mit Berufserfahrung, auch ohne formalen Abschluss
  • Arbeitssuchende mit Potenzial, die über die neue Chancenkarte auch ohne konkretes Jobangebot einreisen können


Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick (Stand 2025)


  • Einheitlicher Fachkräftebegriff: Gilt für Personen mit Hochschulabschluss oder mit anerkannter qualifizierter Berufsausbildung.
  • Keine Vorrangprüfung: Es muss in vielen Fällen nicht mehr nachgewiesen werden, dass kein/e deutsche*r oder EU-Bewerber*in verfügbar ist.
  • Wegfall der Mangelberufsliste: Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Berufe mit anerkannter Qualifikation.
  • Arbeitsmarktzugang für IT-Fachkräfte: Möglich auch ohne formalen Abschluss – bei nachgewiesener einschlägiger Berufserfahrung.
  • Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche: Befristete Einreise möglich mit Deutschkenntnissen (mind. B1) und gesichertem Lebensunterhalt.
  • Chancenkarte (seit 1. Juni 2024): Punktebasiertes System für Einreise ohne konkretes Jobangebot.
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Verbesserte Möglichkeiten zur Anerkennung und Qualifizierungsaufenthalte.
  • Beschleunigte Fachkräfteverfahren: Vereinfachungen durch zentrale Zuständigkeiten bei den Ausländerbehörden.
  • Senkung der Gehaltsschwellen: Reduzierte Anforderungen bei Visa wie der Blauen Karte EU.




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Wo Sie weitere Informationen finden:


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Information: erstellt am 08.03.21, zuletzt geändert am 23.10.25

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